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Abhängig vom Kostenträger sind unterschiedliche Angaben zum Kostenträger auf dem Rezept vorgegeben:

1) Rezepte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (also GKV-Entlass-BtM- und T-Rezepte für GKV-Versicherte) müssen enthalten:

  • Name der Krankenkasse
  • Kostenträgerkennung (9-stelliges Institutionskennzeichen der Krankenkasse)
  • Versicherten-Nr.
  • Versichertenstatus.

Außerdem muss bei Rezepten für die GKV angekreuzt werden, ob der/die Versicherte von der Zuzahlung (5-10 € pro Arzneimittel) befreit ist oder nicht.

2) Muster-16-Rezepte, die über die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft ("BG-Rezept") abgerechnet werden, unterliegen den gleichen Formalitäten wie GKV-Rezepte. Unfallopfer sind immer von der Zuzahlung befreit; das Kreuz ist also bei "Gebührenfrei" zu setzen. Weitere Besonderheiten sind:

  • das erlaubte Fehlen der Kostenträgerkennung
  • die zwingende Angabe des Unfalltags und -orts.

Bei Privatrezepten kann auf die unter 1) und 2) gelisteten Angaben verzichtet werden.

Wenn Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnet werden, die laut Arzneimittel-Richtlinie nicht bezahlt werden, kann auf Wunsch der Kostenträger GKV durch den/die Patient/in ersetzt werden.

Wenn Sie den Test starten (oben links), werden Ihnen Verordnungen gezeigt, auf denen Fehler bei der Angabe der Kostenträgerdaten gemacht wurden. Da dementsprechend bei allen Fragen die korrekte Antwort "Kostenträger" ist, dient der Test lediglich der Darstellung solcher Fehlerbeispiele. Am Testende können Sie sich nochmals alle Fragen und Erklärungen ansehen.

Viel Erfolg!

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