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Einleitung

Das rosa GKV-(Muster-16-)Rezept wird für Patient:innen verwendet, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wie AOK oder Debeka BKK, versichert sind. Ausnahmen sind Verordnungen von:

Ausgestellt werden darf das GKV-Rezept nur von Ärzt:innen mit Kassenzulassung. Nach §2 AMVV sind die folgenden Pflichtangaben einzutragen:

  • Name, Geburtsdatum des Patienten/der Patientin
  • Ausstellungsdatum
  • Name, Stärke, Darreichungsform, Menge, Dosierung des AM
  • Name, Vorname, Berufsbezeichnung, Unterschrift des Arztes/der Ärztin, Anschrift und Telefonnr. der Praxis/Klinik.

Darüber hinaus sind GKV-Rezept-spezifische Angaben erforderlich, wie die Adresse des Patienten/der Patientin, die Versicherten-Nr. und -Status.

Pro Rezept dürfen max. 3 AM/MP verordnet werden. Handelt es sich bei MP um ein Hilfsmittel, darf es NICHT zusammen mit einem AM auf demselben Rezept verordnet werden.

Das GKV-Rezept ist 28 Tage gültig, kann aber in den darauffolgenden 2 Monaten als Privatrezept eingelöst werden.

Die Kosten werden i. d. R. bis auf die Eigenbeteiligung von der Apotheke vorgestreckt und später mit der GKV abgerechnet. Sind aber die Verordnungen fehlerhaft, erstattet die GKV der Apotheke u.U. nur einen Teil oder gar keine Kosten.

Weitere Details zum Ausfüllen eines GKV-Rezepts finden Sie HIER.

In dieser Lerneinheit werden Ihnen fehlerhafte GKV-Rezepte gezeigt. Machen Sie sich zur Beantwortung der Fragen mit den Fehlerkategorien vertraut:

Über die Schaltfläche (oben links) wird der Test gestartet. Über "Rückmeldung anfordern" können Sie den Rezeptfehler, seine Konsequenzen sowie weitere Informationen einsehen. Ein grüner Hintergrund bedeutet, dass Sie den Fehler richtig erkannt haben. Am Testende können Sie sich nochmals alle Fragen und Erklärungen ansehen.

Viel Erfolg!

Weitere Informationen anzeigen »