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Folgende Arztdaten sind nach §2 AMVV bzw. §9 BtMVV auf allen Rezepten verpflichtend und folglich mehrheitlich im Arztstempel enthalten:

  • der Vor- und Nachname des Arztes/der Ärztin
  • die Berufsbezeichung
  • die Anschrift der Praxis/Klinik
  • die Telefonnummer
  • die Unterschrift.

Weitere Pflichtangaben sind Kostenträger- und Rezepttyp-abhängig:

1) Kostenträger

  • Auf Rezepten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (also GKV-Entlass-BtM- und T-Rezepte für GKV-Versicherte), müssen zusätzlich die Betriebsstättennummer (BSNR) und die lebenslange Arztnummer (LANR) angegeben werden. Die Nummern müssen im Personalienfeld angegeben werden, können aber zusätzlich auch dem Arztstempel hinzugefügt werden.
  • Bei Privatrezepten kann auf diese Angaben verzichtet werden. Dennoch werden sie auf den meisten Privatrezepten aufgeführt.

2) Rezepttyp

  • Bei BtM-Rezepten muss der verordnende Arzt/die verordnende Ärztin eindeutig erkennbar sein. Enthält der Arztstempel mehrere Namen, z. B. bei einer Gemeinschaftspraxis, muss der Name gekennzeichnet werden. Eine genaue Vorgabe dafür gibt es nicht. Es reicht aus, den entsprechenden Namen zu unterstreichen oder anzukreuzen.

Wenn Sie den Test starten (oben links), werden Ihnen Verordnungen gezeigt, auf denen Fehler bei der Angabe von Arztdaten gemacht wurden. Da dementsprechend bei allen Fragen die korrekte Antwort "Arztdaten" ist, dient der Test lediglich der Darstellung solcher Fehlerbeispiele. Am Testende können Sie sich nochmals alle Fragen und Erklärungen ansehen.

Viel Erfolg!

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