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Folgende Patientendaten sind nach §2 AMVV bzw. §9 BtMVV auf ALLEN Rezepttypen verpflichtend:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum.

Des Weiteren ist die Angabe der Anschrift vorgeschrieben für:

  • BtM-Rezepte nach §9 BtMVV
  • Rezepte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (also GKV-, Entlass-BtM- und T-Rezepte für GKV-Versicherte).

Bei Privatrezepten kann auf die Anschrift verzichtet werden.

Wenn Sie den Test starten (oben links), werden Ihnen Verordnungen gezeigt, auf denen Fehler bei der Angabe von Patientendaten gemacht wurden. Da dementsprechend bei allen Fragen die korrekte Antwort "Patientendaten" ist, dient der Test lediglich der Darstellung solcher Fehlerbeispiele. Am Testende können Sie sich nochmals alle Fragen und Erklärungen ansehen.

Viel Erfolg!

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