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Privatrezepte werden eingesetzt für Patient:innen, die:

  • bei einer privaten Krankenversicherung (PKV), wie der Debeka, versichert sind. Die Kosten werden zunächst von den Patient:innen übernommen und später mit der PKV abgerechnet. Meistens wird ein blaues Privatrezept verwendet.
  • bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, wenn die Kosten für das verordnete Arzneimittel/Medizinprodukt laut Arzneimittel-Richtlinie NICHT von der GKV bezahlt werden (z. B. Mittel gegen Erkältung für Erwachsene). Anstelle eines rosa GKV-Rezepts wird in diesem Fall meistens ein grünes Privatrezept verwendet. Die Patient:innen tragen die Kosten selbst.

Da Privatrezepte aber keinen Formatvorgaben unterliegen, können die Privatrezepte auch formlos sein. 

Ausnahmen sind Verordnungen von:

  • Betäubungsmitteln (BtM) über BtM-Rezepte
  • Thalidomid-, Lenalidomid- und Pomalidomid-haltigen Arzneimitteln über T-Rezepte.

Ausgestellt werden darf das Privatrezept von allen approbierten Ärzt:innen. Nach §2 AMVV sind die folgenden Pflichtangaben einzutragen:

  • Name, Geburtsdatum des Patienten/der Patientin
  • Ausstellungsdatum
  • Name, Stärke, Darreichungsform, Menge, Dosierung des Arzneimittels
  • Name, Vorname, Berufsbezeichnung, Unterschrift des Arztes/der Ärztin, Anschrift und Telefonnr. der Praxis/Klinik.

Das Privatrezept ist 3 Monate gültig.

Allgemeine Informationen zu Privatrezepten finden Sie HIER.

In dieser Lerneinheit werden Ihnen fehlerhafte Privatrezepte gezeigt. Machen Sie sich zur Beantwortung der Fragen mit den Fehlerkategorien vertraut:

Über die Schaltfläche (oben links) wird der Test gestartet. Über "Rückmeldung anfordern" können Sie den Rezeptfehler, seine Konsequenzen sowie weitere Informationen einsehen. Ein grüner Hintergrund bedeutet, dass Sie den Fehler richtig erkannt haben. Am Testende können Sie sich nochmals alle Fragen und Erklärungen ansehen.

Viel Erfolg!

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