Das Ausstellungsdatum muss nach §2 AMVV bzw. §9 BtMVV auf ALLEN Rezepten angegeben werden.
Die Gültigkeit eines Rezepts hängt i. d. R. vom Rezepttyp ab:
- Privatrezepte: 3 Monate
- GKV-Rezepte: 28 Tage bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig, aber 3 Monate als Privatrezept gültig. Dann tragen die Patient:innen die Kosten selbst.
- BtM-Rezepte: 8 Tage (Ausstellungstag + 7 Tage)
- T-Rezepte: 7 Tage (Ausstellungstag + 6 Tage)
- Entlassrezepte: 3 Werktage.
Eine Ausnahme ist die Verordnung Retinoid-haltiger Arzneimittel für Frauen im gebärfähigen Alter. Obwohl diese auf GKV- oder Privatrezepten verschrieben werden dürfen, sind sie aufgrund fruchtschädigender Wirkung von Isotretionin, Acitretin nur Alitretinoin nur 7 Tage (Ausstellungstag + 6 Tage) gültig. Außerdem darf der Bedarf von 30 Tagen nicht überschritten werden. Mehr Informationen finden Sie HIER.
Wenn Sie den Test starten (oben links), werden Ihnen Verordnungen gezeigt, auf denen ein ungültiges Ausstellungsdatum steht. Da dementsprechend bei allen Fragen die korrekte Antwort "Ausstellungsdatum" ist, dient der Test lediglich der Darstellung solcher Fehlerbeispiele. Am Testende können Sie sich nochmals alle Fragen und Erklärungen ansehen.
Viel Erfolg!
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